Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag

Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis. Einmal abgeschlossen gibt es in den meisten Fällen kein Zurück mehr. Sie sollten daher nicht vorschnell unterschreiben und sich auch nicht drängen lassen. Was Sie vor Ihrer Unterschrift überlegen sollten, haben wir in einem kurzen Leitfaden für Sie zusammengestellt.

Das sollten Sie wissen

  1. Ein Aufhebungsvertrag ist – anders als eine Kündigung- ein zweiseitiger Vertrag. Das heißt, dass beide Parteien mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages einverstanden sein müssen.
  2. Ein Aufhebungsvertrag unterliegt dem Schriftformerfordernis, die elektronische Form ist ausgeschlossen. D.h.: eigenhändige Unterschrift beider Parteien – keine elektronische Unterzeichnung, keine E- Mail, kein Fax.
  3. Weil bei einem Aufhebungsvertrag der Arbeitnehmer mit der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einverstanden ist, beinhaltet jeder Aufhebungsvertrag ein Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeldbezug!
  4. Ist ein Aufhebungsvertrag einmal geschlossen, gibt es nur in wenigen Fällen die Möglichkeit, das wieder rückgängig zu machen oder vor Gericht anzugreifen. Überlegen Sie sich deshalb vor der Unterzeichnung, ob Sie wirklich alles bedacht haben und lassen Sie sich entsprechend beraten.

Und noch eine persönliche Anmerkung:

Wenn der Aufhebungsvertrag wirklich eine gute Lösung für beide Parteien ist, spricht nichts gegen einige Tage Bedenkzeit und die Möglichkeit, sich vor der Unterzeichnung beraten zu lassen. Umso mehr die Gegenseite auf sofortige Unterzeichnung drängt, umso misstrauischer sollten sie sein…

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Nach oben scrollen