Kündigung

Kündigung – die ersten Schritte ​

Sie haben eine Kündigung erhalten?​

Erst einmal ein Schock – verständlich.

Da eine Kündigung ab Zugang nur innerhalb einer sehr kurzen Frist vor Gericht angreifbar ist, ist nun Schnelligkeit gefragt. Und auch die Agentur für Arbeit ist kurzfristig zu informieren.

An was Sie jetzt denken müssen und was kurzfristig zu tun ist, haben wir für Sie zusammengestellt.

Hier folgen nun die wichtigsten vier Schritte, die Sie nach einer Kündigung beachten und umsetzen sollten: 

1. Empfang bestätigen​

Wenn Sie eine Kündigung durch persönliche Übergabe erhalten, können Sie den Empfang der Kündigung bestätigen. Achten Sie darauf, dass Sie nur den Erhalt bestätigen und nicht etwa ein Einverständnis mit der Kündigung oder ähnliches. Achten Sie auch darauf, dass das Datum stimmt. Bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung nur mit dem Datum, an dem Sie die Kündigung auch tatsächlich erhalten haben.
Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben oder per Post erhalten haben, heben Sie den Briefumschlag auf und notieren Sie sich, wann die Kündigung in Ihrem Briefkasten war.

2. Meldung bei der Agentur für Arbeit

Sie müssen sich unverzüglich arbeitssuchend melden, wenn Sie die Kündigung erhalten. Bei längere Kündigungsfristen spätestens 3 Monate, bevor die Beschäftigung endet. Bei einer zu späten Meldung riskieren Sie Kürzungen beim Arbeitslosengeldbezug. Die Arbeitssuchendmeldung können Sie entweder online (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen), telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4555 500 (gebührenfrei) oder schriftlich (nicht zu empfehlen wegen langer Postlaufzeiten) durchführen.

3. Anwaltstermin vereinbaren

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beläuft sich auf 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Sie sollten deshalb frühzeitig einen Termin beim Anwalt für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Selbst wenn Sie keine Klage erheben wollen, lohnt sich regelmäßig eine Erstberatung beim Anwalt. Die Kosten einer Erstberatung sind für Verbraucher auf 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. In der Erstberatung erhalten Sie wichtige Informationen über die Folgen der Kündigung, weitere Ansprüche wie z.B. Urlaub etc., die Sie geltend machen können. Außerdem gehört zur Erstberatung die Beratung zu Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken bei einer Klage gegen die Kündigung. Nach dieser Erstberatung haben Sie dann die Grundlagen für die Entscheidung, ob Sie Klage erheben möchten oder eben nicht.

4. Zwischenzeugnis anfordern

Mit Ausspruch der Kündigung haben Sie einen Anspruch auf Erhalt eines qualifizierten Zwischenzeugnisses, damit Sie sich bewerben können. Viele Arbeitgeber warten erst einmal die Klage ab und erstellen nicht gleich ein Zeugnis. Sie sollten ein Zwischenzeugnis schriftlich oder per E-Mail mit Eingangsbestätigung bei Ihrem Arbeitgeber anfordern. Wird Ihnen kein entsprechendes Zwischenzeugnis erteilt, kann dies im Wege der Kündigungsschutzklage mit eingeklagt werden.

Und noch eine persönliche Anmerkung:

Nerven bewahren

Zugegeben – eine Kündigung ist erst einmal ein Schock und es tauchen viele Fragen auf und vielleicht auch Existenzängste, Sorgen etc.
Tatsächlich erweist sich eine Kündigung dann als Segen, wenn jemand ohnehin unglücklich in seinem Arbeitsverhältnis war, denn aus einer Kündigung lässt sich etwas machen und die meisten Streitigkeiten enden mit einem Abfindungsvergleich. Wenn Sie selbst gekündigt hätten, bekämen Sie nichts und hätten auch wenig Ansätze für die Verhandlung einer Abfindung.
Aber auch für alle anderen gilt: versuchen Sie ruhig zu bleiben und holen Sie sich kompetente Berater an die Seite – egal ob rechtlich oder vielleicht auch psychologisch. Man muss sich nicht dafür schämen, eine Kündigung bekommen zu haben, denn so etwas kommt „in den besten Familien“ vor, unabhängig von Job, Stellung, Qualifizierung etc. Die Gründe für eine Kündigung sind vielfältig und oft genug ist es nicht so, dass einer die Schuld daran trägt, sondern es „passt“ einfach nicht zwischen den Parteien.
Eine Kündigung ist kein Weltuntergang, auch wenn es sich zunächst so anfühlt. Aktuell ist der Arbeitsmarkt sehr gut und mit entsprechender Unterstützung und Engagement findet sich oft in kurzer Zeit etwas Neues, auch wenn Sie vielleicht keine 25 mehr sind. Viele meiner Mandanten aus den letzten Jahren sagen rückblickend, dass die Situation nach Erhalt der Kündigung zwar mehr als unangenehm war, aber trotzdem im Nachhinein „das Beste, was mir passieren konnte“.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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