Glossar
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Liste der Wichtigsten Begrifflichkeiten
In unserem Glossar werden wir nach und nach verschiedene Fachbegriffe aus unseren Tätigkeitsgebieten in Kurzform erklären.
Buchstabe A
Das Wichtigste zuerst – in aller Regel gibt es keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber nach Kündigung, auch wenn das Arbeitsverhältnis sehr lange bestanden hat. Ansprüche auf Zahlung einer Abfindung ergeben sich regelmäßig aus Sozialplänen und in ganz besonderen Fällen auch durch eine Entscheidung des Gerichts. Allerdings ist es so, dass mehr als die Hälfte aller Gerichtsverfahren, in denen es um die Rechtswirksamkeit einer Kündigung geht, durch sogenannte Abfindungsvergleiche enden. Das heißt, dass der Arbeitnehmer auf das weitere Verfahren verzichtet und die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses akzeptiert und im Gegenzug häufig eine Abfindungszahlung des Arbeitgebers erhält. Eine Abfindung ist also normalerweise kein Rechtsanspruch, sondern Bestandteil einer Vereinbarung, zu der allerdings beide Parteien zustimmen müssen. Im Umkehrschluss heißt das, dass keine der Parteien diesen Vergleich erzwingen kann. Wie hoch die Abfindungszahlung ist, auf die man sich im Falle einer gütlichen Einigung vergleicht, hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. Erfolgsaussichten und Risiken der Parteien bei Fortführung des Verfahrens ab, Beschäftigungsdauer etc. und ist damit Verhandlungssache.
Abfindungen sind außerordentliche Einkünfte die grundsätzlich steuerpflichtig, aber (zum aktuellen Stand) sozialversicherungsfrei sind. Die Steuerlast kann, abhängig von der Höhe der Gesamteinkünfte einschließlich der Abfindung, durch die Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden.
Die Abmahnung ist so etwas wie eine gelbe oder rote Karte im Fußball, die regelmäßig wegen einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis ausgesprochen wird. Bestandteile der Abmahnung sind der Hinweis auf das konkrete Fehlverhalten, sowie die Drohung, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist vor Ausspruch der Kündigung in aller Regel mindestens eine Abmahnung erforderlich, damit der Arbeitnehmer sein Verhalten korrigieren kann und noch eine Chance erhält.
Wenn der Vorwurf aus der Abmahnung nicht stimmt, ist es sinnvoll, eine Gegendarstellung abzugeben. Außerdem kann der Arbeitnehmer auch eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben.
Nur in Ausnahmefällen ist vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung nicht erforderlich, z.B., wenn das Fehlverhalten derart gravierend ist, dass auch ohne weitere Pflichtverletzungen das Arbeitsverhältnis so gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit objektiv nicht erwartet werden kann.
Im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag beendet ein Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht. Ein Abwicklungsvertrag wird vielmehr häufig nach Ausspruch einer Kündigung geschlossen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Rechtfolgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich zu regeln.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch einen zweiseitigen Vertrag, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag zustimmen muss und hierzu nicht gezwungen werden kann. Im Aufhebungsvertrag wird dem Arbeitnehmer häufig angeboten, eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu bezahlen, um den Ausspruch einer Kündigung und ein entsprechendes gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Die Konditionen, die im Ramen eines Aufhebungsvertrages angeboten werden, sind nicht gesetzlich festgelegt, da es sich um ein Angebot handelt, das der Arbeitnehmer auch ablehnen kann.
Vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages sollte man sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, zumal die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zur Verhängung einer Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld führen kann.
Eine Änderungskündigung (vergleiche § 2 KSchG) ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen. Diese geänderten Vertragsbedingungen können sich auf einen anderen Ort der Ausübung der Tätigkeit, auf eine andere Tätigkeit mit anderen Konditionen oder verschiedene andere Umstände beziehen. Wichtig ist, dass auch eine Änderungskündigung eine Kündigung beinhaltet, also z.B. der Betriebsrat zustimmen muss, Kündigungsgründe vorhanden sein müssen, etc. Bei Erhalt einer Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Er kann ablehnen und die Frage der Wirksamkeit der zugrundeliegenden Kündigung gerichtlich überprüfen lassen. Er kann annehmen und nach Ablauf der entsprechenden Fristen in der neuen Tätigkeit weiterbeschäftigt bleiben oder aber er kann „unter Vorbehalt“ annehmen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer unter Vorbehalt der gerichtlichen Feststellung der Wirksamkeit der Änderungskündigung diese Bedingungen annimmt. Je nachdem, wie das Arbeitsgericht entscheidet, arbeitet der Arbeitnehmer dann in den alten Bedingungen weiter, weil die Kündigung unwirksam war oder eben bei Wirksamkeit der Kündigung zu den neuen Bedingungen.
Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz Lohnfortzahlung für die Dauer von bis zu 6 Wochen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen. Unverzüglich bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer möglichst vor Beginn seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber, bzw. bei seinem Vorgesetzten entschuldigt, so dass der Arbeitgeber den Ausfall entsprechend einplanen kann. Wie diese unverzügliche Meldung zu erfolgen hat, also per Telefon, per E-Mail und auch bei wem, also beim Vorgesetzten, beim Schichtführer, in der Personalabteilung etc. ist in jedem Unternehmen unterschiedlich geregelt und am besten sollten Sie nachfragen, um im Zweifel nichts falsch zu machen.
Nach dem Gesetz ist eine Krankmeldung erst erforderlich, wenn die Krankheit mehr als 3 Kalendertage andauert und dann am darauffolgenden Arbeitstag, ein Arbeitgeber kann die ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit jedoch auch früher verlangen. Bei gesetzlich krankenversicherten wird die ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit mittlerweile elektronisch durch den Arbeitgeber abgerufen, der Arbeitnehmer bleibt aber natürlich verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankzumelden.
Buchstabe B
Ein Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden, das heißt, es wird nur für eine bestimmte Zeit geschlossen. Wichtig ist, dass nicht jede Befristung eines Arbeitsverhältnisses zulässig ist, sondern immer bestimmte Voraussetzungen gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vorliegen müssen. Ist das Arbeitsverhältnis wirksam befristet, beispielsweise für einen konkreten Zeitraum, endet es automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses unwirksam war, muss er innerhalb von 3 Wochen nach dem vorgesehenen Ende des Arbeitsverhältnisses Klage zum zuständigen Arbeitsgericht auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung erheben. Stellt das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Befristung fest, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet weiter.
Behindert ist ein Mensch, der körperlich, seelisch oder geistig beeinträchtigt und dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehindert ist. Von arbeitsrechtlicher Bedeutung ist eine solche Einschränkung, wenn ein Behinderungsgrad in Höhe von mindesten 50 % durch die entsprechende Behörde festgestellt wurde, denn dann ist der Mitarbeiter schwerbehindert. Bei einem Behinderungsgrad von weniger als 50 %, aber mindestens 30 %, besteht die Möglichkeit der Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes. Betriebsräte können in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden und die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmern. Ist ein Betriebsrat gewählt, hat dieser weitgehende Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und ist beispielsweise vor einer Kündigung eines Arbeitnehmers zu hören, im Rahmen der Anordnung von Überstunden oder Versetzungen zu beteiligen, etc.
Die Wahl eines Betriebsrates geht immer von den Arbeitnehmern aus, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, auf die Wahl eines Betriebsrates zu drängen oder eine entsprechende Wahl zu initiieren.
Buchstabe D
Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, ist das Recht des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu konkretisieren. Wichtig ist, dass die geschuldeten Aufgaben laut Arbeitsvertrag dieses Weisungsrecht begrenzen. Einer Assistentin der Geschäftsführung kann im Rahmen des Weisungsrechts beispielsweise gesagt werden, dass sie bitte zunächst eine Dienstreise nach X organisieren und erst danach die Geschäftsbriefe schreiben soll, sie kann aber nicht im Rahmen des Direktionsrechts an die Kasse in der Kantine versetzt werden, weil dies außerhalb des Bereichs der geschuldeten Tätigkeit wäre.
Buchstabe E
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Gewerbetreibende (die nicht nach HGB buchführungspflichtig sind), Selbständige und Kleinunternehmer, bei der die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden. Die EÜR wird mit der jährlichen Steuererklärung mit dem Standardformular (Anlage EÜR) beim Finanzamt eingereicht.
Ein Steuerbescheid wird in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig. Dann kann der Bescheid nur noch in besonderen Ausnahmefällen korrigiert werden. Um strittige Fragen des Bescheids mit dem Finanzamt zu klären, gibt es den Rechtsbehelf des Einspruchs. Damit wird verhindert, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Der Einspruch muss binnen eines Monats mit Begründung und/oder Beweismitteln beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.
Siehe Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
Erbschaften unterliegen dem Erbschaftssteuergesetz. Eine Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten formlos angezeigt werden. Unabhängig von der Höhe des Vermögens und ob die Erbschaft unter den gesetzlichen Freibeträgen liegt. Anzeigepflichtig ist der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft. Die Anzeigepflicht entfällt bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder Erbvertrages. Eine Steuererklärung ist in der Folge nur auf Aufforderung des Finanzamtes einzureichen.
Buchstabe F
Siehe Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
In der Praxis ist es üblich, dass ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung freistellt. Dies macht Sinn, weil nach Ausspruch einer Kündigung keine Höchstleistung des Arbeitnehmers zu erwarten ist und viele Arbeitgeber Sorge haben, dass gekündigte Arbeitnehmer zumindest schlechte Stimmung unter den Kollegen verbreiten. Auch aus Fairnessgesichtspunkten, z. B. für Bewerbungen und Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz etc. macht eine Freistellung Sinn. Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen muss, aber seine Vergütung trotzdem erhält. Eine sogenannte „widerrufliche Freistellung“ bedeutet, dass der Arbeitgeber sich vorbehält, die Arbeitsleistung komplett oder beispielsweise bei Rückfragen wieder abzurufen. Eine „unwiderrufliche Freistellung“ bedeutet, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall nicht mehr arbeiten muss, weil der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung verzichtet. In der Praxis erfolgt die unwiderrufliche Freistellung regelmäßig unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche und sonstige Freistellungsguthaben wie Überstunden etc. Ein Anspruch auf Freistellung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung besteht auch im Falle einer Kündigung allerdings nicht.
Schwerbehinderte können verlangen, dass sie von
Mehrarbeit freigestellt werden (§ 207 SGB IX). Sie haben zusätzliche Urlaubsansprüche und genießen einen besonderen Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet für Pflichtveranlagte zum 31.07. des Folgejahres. Bei Beratung und Abgabe durch einen Steuerberater kann die Frist auf den 28.02. des übernächsten Jahres verlängert werden. Freiwillige Steuererklärungen (Antragsveranlagungen) können bis vier Jahre nach Ende der Veranlagungsjahres eingereicht werden.
Buchstabe G
Einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden kann auf Antrag ein Mensch mit einem festgestellten Behinderungsgrad von mindesten 30 %. Ab 50 % gilt man als schwerbehindert.
Achtung:
Ein festgestellter Behinderungsgrad von 30 % hat für sich noch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen – hierzu ist es notwendig, dass die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und bewilligt wird. Für den Gleichstellungsantrag zuständig ist die Agentur für Arbeit (Antrag und weitere Infos unter https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung).
Ist die Gleichstellung bewilligt, führt das arbeitsrechtlich dazu, dass ein Arbeitgeber, der kündigen möchte, vor Ausspruch der Kündigung ein Verfahren vor dem Integrationsamt durchführen und dort die Zustimmung zur Kündigung beantragen muss. Beim Thema Kündigung ist ein Gleichgestellter also tatsächlich gleichgestellt mit einem schwerbehinderten Menschen. Einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (§ 208 SGB IX) und die Möglichkeit der Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX) gewährt das SGB IX aber nur tatsächlich Schwerbehinderten, nicht den Gleichgestellten.
Bei Gratifikationen handelt es sich um Sonderzuwendungen, die der Arbeitgeber aus bestimmten Anlässen, wie z. B. Weihnachten, Jubiläum, etc. neben der Arbeitsvergütung gewährt. Ein Anspruch auf eine Gratifikation setzt eine entsprechende Vereinbarung, beispielsweise im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag voraus und mit der Zusage können natürlich auch Voraussetzungen verbunden werden.
Schwerbehinderte können verlangen, dass sie von
Mehrarbeit freigestellt werden (§ 207 SGB IX). Sie haben zusätzliche Urlaubsansprüche und genießen einen besonderen Kündigungsschutz ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Buchstabe J
Der Jugendarbeitsschutz ist im Wesentlichen im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt und gilt für jede Form der Beschäftigung von nicht volljährigen Arbeitnehmern. Im JArbSchG sind weitgehende Schutzvorschriften enthalten, so dürfen beispielsweise Kinder bis 13 Jahren nicht arbeiten. Für alle älteren Jugendlichen gibt es weitreichende Schutzvorschriften wie z. B. eine Begrenzung der Arbeitszeit, spezielle Ruhepausen, Regelungen zur Nachtruhe, 5 Tage Woche, Urlaub, etc.
Buchstabe K
Oft missverstanden, ist das eine reine umsatzsteuerliche Regelung. D.h. wenn der Gesamtumsatz eines Unternehmers unter den gesetzlichen Grenzen des § 19 UStG bleibt, kann auf die Erhebung von Umsatzsteuer auf den laufenden Umsatz verzichtet werden. Im Umkehrschluss können aber keine Umsatzsteuern auf Eingangsrechnungen (=Vorsteuern) geltend gemacht werden. Diese Ausgaben werden mit ihrem Bruttowert berücksichtigt.
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit Zugang beim Erklärungsempfänger wirksam wird. Wichtig für Arbeitnehmer: Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält und mit der Kündigung nicht einverstanden ist, muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang das zuständige Arbeitsgericht angerufen werden. Wird eine Klage nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Kündigung als rechtswirksam (§§ 5,7 KSchG).
Für Auszubildende, Schwerbehinderte und Gleichgestellte, werdende Mütter, Beschäftigte in Elternzeit und Betriebsräte gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften nach den jeweiligen Schutzgesetzen.
Nach dem KSchG muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein, was bedeutet, dass Gründe in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers oder dringende betriebsbedingte Kündigungsgründe vorliegen müssen. Im Falle der betriebsbedingten Kündigung ist außerdem eine Sozialauswahl nach den Kriterien Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung vorzunehmen. Für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes ist grundsätzlich der Arbeitgeber voll beweispflichtig.
Das KSchG gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat und auch nur in Betrieben, in denen mehr als 10 Arbeitnehmer (Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt) beschäftigt sind.
Buchstabe R
Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für die klassische gesetzliche Rente, wie auch für Betriebsrenten. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils ergibt sich aus individuellen Faktoren (z.B. Zeitpunkt des Beginns, Alter bei Beginn, Rentenart, etc.)
Buchstabe S
Schenkungen unterliegen dem Erbschaftssteuergesetz. Eine Schenkung muss innerhalb von drei Monaten formlos angezeigt werden. Unabhängig davon, ob die Schenkung unter den gesetzlichen Freibeträgen liegt. Anzeigepflichtig ist sowohl der Schenker als auch der Beschenkte. Die Anzeigepflicht entfällt bei notariellen Schenkungen. Eine Steuererklärung ist in der Folge nur auf Aufforderung des Finanzamtes einzureichen.
Schriftform gemäß § 126 BGB bedeutet, dass die Erklärung eigenhändig unterzeichnet sein muss. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform gemäß § 623 BGB Voraussetzung und die elektronische Form ist außerdem ausdrücklich ausgeschlossen. Eine wirksame Kündigung kann daher nicht per Telefax, E-Mail oder WhatsApp-Nachricht erfolgen.
Von Schwerbehinderung spricht man, wenn der Grad der Behinderung bei mindestens 50 % liegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Arbeitsrechtlich ist die anerkannte Schwerbehinderung vor allem deswegen wichtig, weil ein Arbeitgeber, der kündigen möchte, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes benötigt. Wird die Zustimmung des Integrationsamtes nicht erteilt, kann der Arbeitgeber auch nicht kündigen. Schwerbehinderte haben außerdem einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (§ 208 SGB IX) und können einen Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX) geltend machen.
Von Schwerbehinderung spricht man, wenn der Grad der Behinderung bei mindestens 50 % liegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Arbeitsrechtlich ist die anerkannte Schwerbehinderung vor allem deswegen wichtig, weil ein Arbeitgeber, der kündigen möchte, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes benötigt. Wird die Zustimmung des Integrationsamtes nicht erteilt, kann der Arbeitgeber auch nicht kündigen. Schwerbehinderte haben außerdem einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (§ 208 SGB IX) und können einen Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX) geltend machen.
Wer Einkünfte aus gewerblicher, selbständiger Tätigkeit oder sonstige Einkünfte aus z.B. Renten oder Vermietung erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben. Dies gilt ferner für Arbeitnehmer mit Zusatzleistungen (z.B. Lohnersatzleistungen; Abfindungen, etc.) oder mit Steuerklasse 6 oder der Kombination 3/5 bei Zusammenveranlagungen.
Buchstabe U
Unternehmer (Gewerbetreibende, Selbständige, Vermieter bei freiwilliger USt-Option) müssen, sofern nicht Kleinunternehmer, Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Die Häufigkeit (monatlich, vierteljährlich, jährlich Anmeldung) ergibt sich aus der Höhe der gesamten Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres und wird von dem Finanzamt mitgeteilt. Die Voranmeldung muss in der Regel am 10. Kalendertag des Folgemonats angemeldet und die Zahllast abgeführt werden. Auf Antrag und gegen Zahlung einer Sonder-Vorauszahlung kann die Frist auf den 10. Kalendertag des übernächsten Monats verlängert werden.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub beläuft sich auf 20 Tage, wenn 5 Tage je Woche gearbeitet wird. In der Praxis ist es üblich, dass der Arbeitgeber zusätzliche Urlaubstage gewährt, für die jedoch besondere Voraussetzungen getroffen werden können.
Eine Urlaubsbescheinigung erhält jeder Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit seinen anderen Arbeitspapieren, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Eine Urlaubsabgeltung, d. h. Bezahlung statt Freistellung ist nach dem Bundesurlaubsgesetz nur dann zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann (Vergleiche § 7 Abs. 4 BurlG).
Buchstabe V
Steuervorauszahlungen sind vierteljährliche Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld des Jahres, die nicht durch den Lohnsteuerabzug (und in besonderen Fällen Kapitalertragsteuer-Einbehalt) abgedeckt ist. Die Höhe der Vorauszahlung orientiert sich immer am letzten Steuerbescheid und der darin ermittelten, nicht abgedeckten Steuerfestsetzung. Auf Antrag kann bei veränderten Einkommensverhältnissen im laufenden Jahr eine Herabsetzung beantragt werden.
Buchstabe Z
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Zeugnis auszustellen. Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit. Ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Erhält ein Arbeitnehmer kein entsprechendes Arbeitszeugnis, kann er dieses vor den zuständigen Arbeitsgerichten einklagen und diese sind auch für sogenannte Zeugnisberichtigungsklagen zuständig, wenn der Arbeitnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden ist.
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Arbeitet der Schwerbehinderte nicht Vollzeit, also nicht an 5 Tagen pro Woche, wird der Urlaub entsprechend gekürzt. Ein Teilzeitbeschäftigter Schwerbehinderter, der beispielsweise an 3 Tagen pro Woche arbeitet, erhält pro Jahr einen Schwerbehindertenzusatzurlaub in Höhe von 3 Tagen. Wird die Schwerbehinderung erst im Laufe des Jahres anerkannt, berechnet sich der Zusatzurlaub für das entsprechende Jahr nach folgender Formel: 5 Arbeitstage mal volle Monate, in denen die Schwerbehinderung bestand geteilt durch 12 = Zusatzurlaub in dem entsprechenden Kalenderjahr. Bruchteile, die mindestens 0,5 ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet.
Beispiel: Arbeitnehmer A bekommt den Bescheid über Anerkennung einer Schwerbehinderung in Höhe von 50 % Mitte August des Kalenderjahres. Die Schwerbehinderung besteht also für 4 volle Kalendermonate (der August war nicht vollständig, wird deshalb nicht mitgerechnet). Der Schwerbehindertenzusatzurlaub für dieses Kalenderjahr berechnet sich wie folgt: 5 Urlaubstage mal 4 Monate geteilt durch 12 = 1,67, aufgerundet 2 Urlaubstage für dieses Kalenderjahr zusätzlich wegen der Schwerbehinderung.